Bekommt mein Hausarzt einen Brief?
Der überweisende Haus-oder Facharzt wird in der Regel schriftlich über Untersuchungsergebnisse und Verordnungen
informiert. Sie müssen uns hierzu eine Schweigepflichtentbindung an der Anmeldung unterschreiben.
Ich möchte nicht,das andere Ärzte informiert werden, geht das überhaupt?
Gerade im Fachgebiet der Psychiatrie möchten Patienten eine Behandlung oder Einzelheiten ihrer Krankengeschichte
vorläufig oder gar nicht an andere Behandler weitergeben. In diesem Fall sagen Sie an der Anmeldung,dass Sie die Schweigepflichtentbindung (noch) nicht unterschreiben möchten. Sie können mir auch
persönlich sagen,wenn Einzelheiten nicht in Arztbriefen genannt werden sollen.
Wer bekommt noch meine Befunde?
Grundsätzlich bedarf es Ihrer Einwilligung (Schweigepflichtentbindung),wenn Informationen über ihre Erkrankungen
weitergegeben werden sollen. Anfragende Stellen sind z.B.Versorgungsämter (wenn Sie dort einen Antrag gestellt haben), Rentenversicherungen, Behörden, private Versicherungen u.s.w. .Sie müssen dort
ihr Einverständnis zur Einholung von Befunden bei uns gegeben haben, da wir sonst keine Auskunft erteilen.
Meine Krankenkasse ruft mich an und fragt wie es mir geht
Sie sind nicht verpflichtet,detaillierte Auskunft ihres Gesundheitszustandes einem Sachbearbeiter Ihrer
Krankenkasse mitzuteilen.Manche Pat.empfinden die Anrufe als hilfreich, viele aber auch als Zumutung, besonders wenn es um Arbeitsunfähigkeitszeiten geht.Im Zweifel verweisen Sie auf Auskunft ihrer
behandelnden Ärzte.
Was erfährt meine Krankenkasse ?
Leider sind die Anfragen von Krankenkassen sehr häufig.Vor allem wenn Sie im Krankengeldbezug sind, können Sie
davon ausgehen,dass der behandelnde Arzt regelmäßig zum Krankheitsverlauf und zur Dauer und der Begründung für die Arbeitsunfähigkeit gefragt wird.Hier sind die behandelnden Ärzte bei gesetzlich
Versicherten zur Auskunft verpflichtet. Medizinische Details (außer der Diagnose und dem mutmaßlichen Krankheitsverlauf sowie der vermuteten Dauer der Arbeitsunfähigkeit) werden jedoch kaum dem
Sachbearbeiter mitgeteilt. Medizinische Befundberichte werden auf Anforderung der Krankenkasse von uns nur an den medizinischen Dienst der Krankenasse (MDK) geschickt. Nur dieser hat
Anspruch auf Einsichtnahme, nicht die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse. Auch private Krankenkassen benötigen Ihre Schweigepflichtentbindung um bei uns Auskünfte anzufordern.